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   BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84   

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BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84 (https://dejure.org/1985,415)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1985 - 9 CB 104.84 (https://dejure.org/1985,415)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1985 - 9 CB 104.84 (https://dejure.org/1985,415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Protokoll - Genehmigung - Sachverständiger Zeuge - Aussage - Verwertungsmöglichkeit - Dolmetscher - Eid - Mündliche Verhandlung - Mehrere Sitzungstage - Asylrecht - Kurden - Gericht - Besetzung - Wechsel - Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweisaufnahme - Richterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 3154
  • NVwZ 1987, 47 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Dergleichen läßt sich jedoch nicht schon daraus herleiten, daß der Herkunftsstaat des Asylsuchenden der Bevölkerung allgemein Lasten und Beschränkungen zur Sicherung seiner Herrschaftsstruktur auferlegt (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).

    Anderes kann jedoch dann gelten, wenn ein solcher Staat von der Vorherrschaft einer Volksgruppe über die andere ausgeht oder die ethnische, kulturelle oder religiöse Eigenart bestimmter Volksgruppen überhaupt leugnet und sie an einer ihrer Eigenart entsprechenden Existenzweise hindert (vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 - BVerwGE 67, 195, 200) [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 874/82].

    Im Hinblick auf diese tatsächlichen Feststellungen wirft die rechtliche Folgerung des Berufungsgerichts, die bei der Volksgruppe der Kurden im ethnischen, kulturellen und religiösen Bereich bestehenden Einschränkungen erreichten nach Intensität und Ausmaß nicht den Grad einer asylrechtlich relevanten Repressalie, keine Gesichtspunkte auf, die zu einer weiteren Klärung der in den Urteilen vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - (a.a.O.) entschiedenen Fragen führen könnten.

    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 -, soweit in diesen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylsuchenden, insbesondere die Eigenart des Staates, sein möglicherweise totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel sowie das Maß an geforderter und durchgesetzter Unterwerfung als objektive Kriterien zur Feststellung der subjektiven Verfolgungsmotivation herausgestellt werden.

  • BVerwG, 23.09.1983 - 6 C 13.83

    Kriegsdienstverweigerungssachen - Vernehmung des Wehrpflichtigen - Richterwechsel

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Weder im Verwaltungs- noch im Zivilprozeß besteht eine Regelung des Inhalts, die einmal in mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befaßt gewesenen Richter müßten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befaßt bleiben (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 5 mit weiteren Nachweisen).

    Das Prinzip der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verlangt dies grundsätzlich nicht; vielmehr steht eine Wiederholung der Anhörung oder der Beweisaufnahme im Ermessen des Gerichts (vg. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - a.a.O.; BGHZ 53, 245, 257) [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67].

    Es ist bei einem Richterwechsel grundsätzlich ausreichend, wenn der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des Prozeßverlaufs vorträgt (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mit staatlichen Maßnahmen eine Zwangsassimilation von Minderheiten beabsichtigt ist (vgl. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).

    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich auch nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 und 9 C 874.82 - und vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 -, soweit in diesen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Heimatstaat des Asylsuchenden, insbesondere die Eigenart des Staates, sein möglicherweise totalitärer Charakter, die Radikalität seiner Ziele und die zu ihrer Verwirklichung eingesetzten Mittel sowie das Maß an geforderter und durchgesetzter Unterwerfung als objektive Kriterien zur Feststellung der subjektiven Verfolgungsmotivation herausgestellt werden.

  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 53/83

    Irrtum über die Erklärung eines Rechtsmittelverzichts - Zwingend festzustellende

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Es kann die Einwendungen also auch zurückweisen, ohne deshalb an einer Verwertung der Aussage gehindert oder zu einer erneuten Vernehmung verpflichtet zu sein (vgl. BGH, NJW 1984, 1465, 1466 [BGH 18.01.1984 - IVb ZB 53/83] sowie Stein-Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 162 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81

    Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Dazu hätte sie sich über die erfolgte Einsicht in die Liste der ehrenamtlichen Richter und die Ladungsunterlagen hinaus durch Antrage Klarheit darüber verschaffen müssen, wie es zu der Besetzung in den Terminen vom 20. März bis 6. April 1984 gekommen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 25. September 1981 - BVerwG 9 C 217.80 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 33; Beschluß vom 12. Juli 1982 - BVerwG 5 CB 117.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 37; Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 - DVBl. 1981, 493).
  • BVerwG, 22.01.1976 - 6 C 110.75
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Sie stellen auch keine absoluten Verfahrensmängel dar, so daß dargelegt werden muß, daß und inwiefern sich ein Vernehmungs- oder Protokollierungsfehler konkret auf die getroffene Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG 6 C 110.75 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 16; vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 sowie Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Zudem kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allein aufgrund der Asylantragstellung Asyl nur dann zustehen, wenn in der Person des Asylsuchenden konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Heimatstaat den Asylantrag als Ausdruck politischer Gegnerschaft versteht und ihn deshalb zum Anlaß von Verfolgungsmaßnahmen nehmen wird (vgl. Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Maßgebend ist vielmehr allein, ob die der Entscheidung tatsächlich zugrunde gelegten Auskünfte in sich widersprüchlich sind, ob sich aus ihnen selbst Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters ergeben oder ob es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht Vorausgesetzes Fachwissen erfordern (vgl. BVerwGE 31, 149, 156) [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 29/67].
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Dieser sollte bekunden, daß der Abteilungsleiter des türkischen Außenministeriums Tuncbilik bei einem Gespräch mit Mitgliedern des Berliner Abgeordnetenhauses wörtlich gesagt habe: "Wir können Ihnen eine Liste von 70.000 türkischen Terroristen übergeben, die in der Bundesrepublik Deutschland unbegründeterweise Asyl bekommen." Es ist zwar grundsätzlich richtig, daß die Vernehmung eines Zeugen nicht deshalb abgelehnt werden darf, weil - wie hier - bereits eine - an sich urkundenbeweislich verwertbare - Niederschrift über eine frühere Vernehmung in einem anderen Verfahren vorliegt (vgl. BGHZ 7, 116).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 6 C 3.76
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1985 - 9 CB 104.84
    Sie stellen auch keine absoluten Verfahrensmängel dar, so daß dargelegt werden muß, daß und inwiefern sich ein Vernehmungs- oder Protokollierungsfehler konkret auf die getroffene Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1976 - BVerwG 6 C 110.75 - Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 16; vom 11. Februar 1976 - BVerwG 6 C 3.76 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 15 sowie Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 14.83 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 36).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

  • BVerwG, 25.09.1981 - 9 C 217.80

    Berufung eines Ersatzrichters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Zulässigkeit

  • BVerwG, 12.12.1973 - VI C 104.73

    Terminkollision bei ehrenamtlichem Verwaltungsrichter, der kommunaler Wahlbeamter

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 14.83

    Protokoll - Parteivernehmung - Verzicht - Rügerecht - Verlust

  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme -

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 CB 82.82

    Vermutung für Unterrichtung der Richter in der Beratung - Vorschriftswidrige

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerwG, 19.09.1973 - VI C 123.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zulassungsfreie Verfahrensrevision im

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Nach §§ 112, 96 VwGO genügt es bei einem Richterwechsel und erneuter mündlicher Verhandlung, dass der Berichterstatter kurz über das Ergebnis der bisherigen Verhandlung berichtet und die Niederschrift über die Beweisaufnahme verwertet wird (vgl. zum Ganzen: Beschlüsse vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - Buchholz 310 VwGO § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87 und vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Zieht ein Gericht aber andere Entscheidungen nur als bestätigenden Beleg dafür heran, dass andere Gerichte die Lage (einer bestimmten Gruppe) in einem Land tatrichterlich in ähnlicher Weise gewürdigt und deshalb rechtlich die gleichen Schlussfolgerungen gezogen haben, unterliegen solche Bezugnahmen nicht den besonderen Anforderungen des § 108 Abs. 2 VwGO (Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 860.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 133; Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8 = NJW 1986, 3154).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Es gibt keinen prozeßrechtlichen Grundsatz des Inhalts, daß die einmal in der mündlichen Verhandlung mit einer Sache befaßten ehrenamtlichen Richter bis zur Entscheidung mit dieser Sache befaßt bleiben müssen; dies gilt auch im Falle einer Beweisaufnahme (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56) oder einer Anhörung von Sachverständigen, die - wie hier - außerhalb einer Beweisaufnahme stattgefunden hat.
  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

    Weder im Verwaltungs- noch im Zivilprozess besteht eine Regelung des Inhalts, die einmal in mündlicher Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befasst gewesenen Richter müssten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befasst bleiben (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 5 ; Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56 S. 32).

    Lediglich dann, wenn es entscheidend auf persönliche Eindrücke ankommt, muss je nach den Umständen des Falles eine Wiederholung der Anhörung oder Zeugenvernehmung in Erwägung gezogen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1985 a.a.O. S. 32 m.w.N. und vom 1. Juni 2007 - BVerwG 8 B 85.06 - juris Rn. 11).

    In gleicher Weise wie davon auszugehen ist, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten grundsätzlich zur Kenntnis nimmt, spricht aufgrund der Bindung des Richters an Gesetz und Recht eine Vermutung dafür, dass in ähnlicher Weise wie im Falle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird (Beschlüsse vom 12. Juli 1985 a.a.O. S. 33 und vom 14. März 2011 a.a.O. Rn. 24).

  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

    Weder im Verwaltungsprozess noch im Zivilprozess besteht eine Regelung des Inhalts, die einmal in einer mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befasst gewesenen Richter müssten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befasst bleiben (Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 5; Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56).

    In gleicher Weise wie davon auszugehen ist, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten grundsätzlich zur Kenntnis nimmt, spricht aufgrund der Bindung des Richters an Gesetz und Recht eine Vermutung dafür, dass in ähnlicher Weise wie im Falle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird (Beschluss vom 12. Juli 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10

    Formlosigkeit der Berichtigung eines bloßen Ausfertigungsmangels

    Weder im Verwaltungsprozess noch im Zivilprozess besteht eine Regelung des Inhalts, die einmal in einer mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme mit einer Sache befasst gewesenen Richter müssten auch bis zur Entscheidung mit dieser Sache befasst bleiben (Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 5 (Leitsatz), juris; Beschluss vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 56).

    In gleicher Weise wie davon auszugehen ist, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten grundsätzlich zur Kenntnis nimmt, spricht aufgrund der Bindung des Richters an Gesetz und Recht eine Vermutung dafür, dass in ähnlicher Weise wie im Falle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird (Beschluss vom 12. Juli 1985 a.a.O.).

  • BSG, 28.07.2009 - B 1 KR 31/09 B
    Vielmehr müssen konkrete Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die unvorschriftsmäßige Besetzung ergibt (vgl zB BSG, Beschluss vom 12.6.1992 - 7 RAr 18/92 ua - RdNr 14 mwN; BSG SozR 1500 § 6 Nr. 2; BVerwG NJW 1986, 3154; BFHE 132, 377).
  • BVerfG, 05.02.1993 - 2 BvR 1294/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juni 1989 - 13 A 17/87 -) wie auch nach den rechtsgrundsätzlichen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1986, 3154 f.) seien Kurden in der Türkei keiner politischen Gruppenverfolgung ausgesetzt.
  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Bei einem Richterwechsel ist es für die gebotene Unterrichtung der mitwirkenden Richter und die Schaffung einer sicheren Entscheidungsgrundlage vielmehr grundsätzlich ausreichend, wenn der Berichterstatter den Sachverhalt einschließlich des bisherigen Prozeßverlaufs in der mündlichen Verhandlung vorträgt (vgl. Urteil vom 23. September 1983 - BVerwG 6 C 13.83 - ; Beschluß vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - ).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vernommenen Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen vorliegen und der persönliche Eindruck daher unverzichtbar ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 13 und 21, vom 1. Juni 2007 - BVerwG 8 B 85.06 - juris Rn. 11 und vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 11 A 2560/13

    Aufstellen der Altkleidersammelcontainer im Stadtgebiet ohne straßenrechtliche

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 73.10

    Beschluss über die Trennung des Ausgangsverfahrens in insgesamt 63 Vermögenswerte

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 78.10

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09

    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das

  • BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 100.09

    Erforderlichkeit einer Überprüfung trotz Aufforderung des Gerichts unvollständig

  • BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 101.09

    Erforderlichkeit einer Überprüfung trotz Aufforderung des Gerichts unvollständig

  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

  • BVerwG, 21.06.2019 - 7 B 24.18

    Anspruch eines Personalratsmitglieds eines Uniklinikums auf Zugang vertraulichen

  • BVerwG, 31.03.2022 - 2 B 52.21

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; richterliche Inaugenscheinnahme von Videos

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1993 - A 12 S 556/90

    Zur Lage der Kurden in der Türkei, insbesondere zum Vorhandensein einer

  • BVerwG, 13.08.1985 - 9 CB 8.85

    Besetzung eines Gerichts - Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 30.10.2013 - 9 B 17.13

    Mitwirkung ehrenamtlicher Richter bis zur Entscheidung

  • BVerwG, 03.03.2008 - 8 B 95.07

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Gewährung von lediglich

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1994 - A 12 S 698/92

    Zur inländischen Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 12.12

    Zur Wiederholung der Beweisaufnahme bei Richterwechsel im Fortsetzungstermin

  • BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge; Verfahrensrüge betreffend die Verletzung

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2279/93

    Inländische Fluchtalternative für Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1993 - A 12 S 1492/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1993 - A 12 S 1828/91

    Zur asylrechtlichen Situation der Kurden in der Türkei

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1995 - A 12 S 361/92

    Asylrecht - Türkei: Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung knüpft nicht an

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - A 12 S 2954/94

    Zur Lage der Kurden in der Türkei - Bestehen einer inländischen Fluchtalternative

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2014 - 1 L 114/12

    Sondernutzungserlaubnis für die Parkplatznutzung auf einer ehemals betrieblich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2008 - 12 A 1679/06
  • BVerwG, 01.12.2005 - 8 B 68.05

    Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge der

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 56 A/01

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtzulassung der Berufung:

  • BVerwG, 15.11.1996 - 7 B 273.96

    Bestehen einer Restitutionsberechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2010 - 12 A 1516/09

    Voraussetzungen für die Beweisführung i.R.d. Anerkennung als deutscher

  • BVerwG, 10.06.1993 - 5 B 32.93

    Antrag auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Verweisung

  • BVerwG, 13.12.1991 - 4 B 222.91

    Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme bei einem Richterwechsel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1999 - 21 A 116/99

    Asylverfahren; Anspruch auf rechtliches Gehör; Authenzität von Dokumenten;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - A 16 S 1591/93

    Berufungszulassung im Asylrechtsstreit - Vorliegen einer Divergenz;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2010 - 12 A 2744/09

    Voraussetzungen für die Geltendmachung des Zusammenlebens eines Kindes nur mit

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 4 ZB 07.975

    Fälligkeit einer Zwangsgeldforderung; Stillhalteabkommen; Verjährungshemmung

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